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LSG Hessen, 11.11.1986 - L 2 J 918/86 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 151 Abs 1 SGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur Frage der Einlegung einer Berufung (§ 151 SGG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.02.1966 - IV B 140.65
Rechtsmittel
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1986 - L 2 J 918/86
Insoweit sind Ausnahmen von dem Erfordernis der Unterschrift dann hinzunehmen, wenn sich aus der Berufungsschrift selbst oder beiliegenden Schriftstücken ergibt, daß die Berufung mit Wissen oder Willen des Verfassers an das Gericht gelangt ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht in NJW 1966, 1043;… Meyer-Ladewig, a.a.O., § 151 Anm. 5). - BSG, 13.10.1955 - 1 RA 65/55
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1986 - L 2 J 918/86
Dazu hat das Bundessozialgericht (BSGE 1, 243 ff. und BSG in SozR SGG § 151 Nr. 8) entschieden, daß die Berufungsschrift, wenn sie dem Erfordernis der Schriftform entsprechen soll, handschriftlich unterzeichnet sein muß.